Hollings gefüllter Knochen mit Rindfleisch
Hollings Filled Bone ist ein unwiderstehlich leckerer, natürlicher Leckerbissen für Hunde. Er ist vollgepackt mit köstlichen Fleischspezialitäten und stellt einen wohlschmeckenden, wohltuenden und gesunden, länger haltbaren Snack dar, den alle Hunde zu jeder Tageszeit genießen können. Sorgfältig zubereitet mit 100 % natürlichen Zutaten, um eine hochwertige Ernährung in jedem Knochen zu gewährleisten, ist das mit Hollings gefüllte Knochenrindfleisch vollgepackt mit natürlichem Geschmack und Köstlichkeiten und ist der perfekte Leckerbissen, um Ihren Hund beschäftigt und zufrieden zu halten. Jeder Knochen ist einzeln verpackt, um einen frischen und leckeren Knochengenuss zu gewährleisten. Hergestellt aus britischen und regionalen Knochen, um jedes Mal Qualität und Zufriedenheit zu gewährleisten. Der Hollings Filled Bone eignet sich perfekt zum Füttern zwischen den Mahlzeiten als Leckerbissen oder als Belohnung für gutes Benehmen und enthält sorgfältig ausgewählte, begrenzte Zutaten. Ein natürlicher Knochen mit einer natürlichen Fleischfüllung. Er enthält köstliches tierisches Fett, gemischt mit schmackhaftem Rindfleisch und Weizen, und regt das individuelle Kauverlangen Ihres Hundes an, indem es einen verlockenden Kern bietet, dem kein Hund widerstehen kann. Es bietet nicht nur einen unwiderstehlich zähen und intensiv fleischigen Leckerbissen, sondern fördert auch die Zahngesundheit mit natürlichen Knochen, die sich als eine der besten Methoden zur Zahnreinigung eines Hundes erwiesen haben. Sie tragen auf natürliche Weise dazu bei, Plaque und Zahnstein durch den natürlichen Kauvorgang zu entfernen. Das heißt, jedes Mal, wenn Ihr Hund einen Knochen hat, kommt es auch seiner Mundhygiene zugute und hilft dabei, Zähne und Zahnfleisch sauber und gesund zu halten, wobei jedes Mal nur natürliche Inhaltsstoffe verwendet werden.
Zutaten
Rinderknochen, Fleischmehl, Weizen, Fette und Öle. Analytische Bestandteile: Protein 22 %, Rohfaser 3 %, Öle und Fette 19 %, Rohasche 49 %, Feuchtigkeit 7 %.
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Rücksendung fehlerhafter Ware
Das Verbraucherrechtsgesetz gibt Ihnen das Recht, eine Rückerstattung, Reparatur oder Ersatz zu verlangen, wenn etwas, das Sie kaufen, einen Fehler aufweist. Dieses Recht ist auf 30 Tage ab dem Datum beschränkt, an dem Sie das Eigentum an der Ware übernommen haben (dies kann das Kaufdatum oder das Datum sein, an dem die Ware an Sie geliefert wurde – je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt). Nach Ablauf der ersten 30 Tage können Sie zunächst keine vollständige Rückerstattung verlangen, haben aber weiterhin Anspruch auf Reparatur oder Ersatz. Der Händler hat einmal die Möglichkeit, Waren zu reparieren oder zu ersetzen, die von mangelhafter Qualität, ungeeignet für den Zweck oder nicht der Beschreibung entsprechen. Sie können wählen, ob Sie die Ware reparieren oder ersetzen lassen möchten, der Händler kann dies jedoch verweigern, wenn er nachweist, dass Ihre Wahl im Vergleich zur Alternative unverhältnismäßig teuer ist. Wenn der Reparatur- oder Ersatzversuch fehlschlägt, können Sie eine Rückerstattung oder einen Preisnachlass verlangen, wenn Sie das Produkt behalten möchten.
* Das Consumers Rights Act 2015 (gilt für im Geschäft gekaufte Artikel) Sie können im Geschäft gekaufte, mangelfreie Waren nur dann gegen Umtausch oder Rückerstattung zurückgeben, wenn der Einzelhändler über eine Rückgaberichtlinie verfügt. Geschäfte sind gesetzlich nicht verpflichtet, über ein Rückgaberecht zu verfügen.
**Die Consumer Contracts Regulations 2013 (anwendbar für Fernverkäufe)
Die Verbrauchervertragsverordnung gewährt Ihnen wesentliche Widerrufsrechte, wenn Sie Verträge im Fernabsatz telefonisch, online oder aus einem Katalog abschließen. Ihr Recht, eine Bestellung für im Fernabsatz hergestellte Waren zu stornieren, beginnt mit dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung und endet 14 Tage nach Erhalt Ihrer Waren. Anschließend haben Sie weitere 14 Tage Zeit, die Ware tatsächlich zurückzusenden. Sie sollten eine Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen erhalten, nachdem entweder der Händler die Waren zurückerhalten hat oder Sie einen Nachweis über die Rücksendung der Waren erbracht haben (z. B. einen Beleg über den Posteingang von der Post), je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
Rückerstattung der Versandkosten. Der Einzelhändler muss zunächst die Grundkosten für die Lieferung der Waren an Sie erstatten. Wenn Sie sich also für einen erweiterten Service entschieden haben, z. B. die Garantie am nächsten Tag, muss er nur die Grundkosten erstatten. Sie müssen die Kosten für die Rücksendung unerwünschter Waren tragen, es sei denn, der Einzelhändler sagt, dass er diese Kosten übernimmt.